Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde den streitigen Gewerbesteuermeßbetrag 1991 betrifft, kann sie keinen Erfolg haben. Insoweit hat die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) die Klärungsfähigkeit der von ihr aufgeworfenen Rechtsfragen nicht schlüssig dargelegt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|