Soweit ein Arbeitgeber ein an sich sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in ein "freies Mitarbeiterverhältnis" umqualifiziert und keine Leistungen zur Zukunftssicherung erbringt, ist bei der Berechnung des Sonderausgabenhöchstbetrages nach § 10 Abs. 3 EStG keine Kürzung des Vorwegabzugs vorzunehmen.
Normenkette:
EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 ; EStG § 3 Nr. 62 ; LStDV § 1 Abs. 1 ;
Tatbestand:
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