Vorweggenommene Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer
FG Berlin, vom 21.04.2004 - Aktenzeichen 6 K 6360/00
DRsp Nr. 2005/3117
Vorweggenommene Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer
Die sachliche Gewerbesteuerpflicht beginnt erst dann, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt sind und der Gewerbebetrieb in Gang gesetzt worden ist. Vor diesem Zeitpunkt entstandene Verluste bleiben gewerbesteuerlich unberücksichtigt.
Normenkette:
GewStG § 2 ;
Für die Praxis:
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