FG Berlin vom 21.04.2004
6 K 6360/00
Normen:
GewStG § 2 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1473

Vorweggenommene Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer

FG Berlin, vom 21.04.2004 - Aktenzeichen 6 K 6360/00

DRsp Nr. 2005/3117

Vorweggenommene Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer

Die sachliche Gewerbesteuerpflicht beginnt erst dann, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt sind und der Gewerbebetrieb in Gang gesetzt worden ist. Vor diesem Zeitpunkt entstandene Verluste bleiben gewerbesteuerlich unberücksichtigt.

Normenkette:

GewStG § 2 ;

Für die Praxis: