Die Kläger wurden im Streitjahr 2002 als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger war in der Zeit vom 01.01. bis zum 25.06.2002 arbeitslos; seit dem 01.07.2002 ist er wieder in seinem Beruf als Bauingenieur nichtselbständig tätig.
Die Klägerin ist von Beruf medizinisch-technische Assistentin (MTA) und erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit lediglich in der Zeit vom 01.02. bis zum 30.09.2002. Am 1.10.2002 erlitt sie einen Herzinfarkt und befand sich bis zum 13.1.2003 in ärztlicher Behandlung.
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