FG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.11.2006
4 K 413/01
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 § 10e Abs. 1, 6 § 21 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 347

Vorweggenommene Werbungskosten und Grundförderung für eigengenutzte Wohnung bei Nießbrauch

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.11.2006 - Aktenzeichen 4 K 413/01

DRsp Nr. 2007/510

Vorweggenommene Werbungskosten und Grundförderung für eigengenutzte Wohnung bei Nießbrauch

1. Während des Bestehens einer Nießbrauchsbelastung ist ein Abzug von Aufwendungen des Eigentümers als vorweggenommene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung auch dann zu versagen, wenn ein Ende der Nutzung - etwa aufgrund des Alters und der Krankheit der Nießbrauchsberechtigten - im konkreten Fall absehbar ist. 2. Die Nutzung aufgrund fremden Nießbrauchsrechts steht der Annahme einer eigenen Wohnnutzung i. S. des § 10e Abs. 1 EStG grundsätzlich entgegen. 3. In diesem Fall steht dem Steuerpflichtigen auch kein Vorkostenabzug i.S. des § 10e Abs. 6 EStG zu.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 § 10e Abs. 1, 6 § 21 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung von Reparaturaufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung, die Grundförderung für eine eigengenutzte Wohnung (§ 10e Abs. 1 Einkommensteuergesetz - EStG -) und der Abzug von Aufwendungen vor Bezug (§ 10e Abs. 6 EStG).