I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr (1999) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger erzielte u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, welche er nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelte. Im "Jahresabschluss" zum 31. Dezember 1997 bildete er für den von ihm beabsichtigten Kauf eines Lieferwagens eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 und 6 EStG 1997 in Höhe von 20 000 DM.
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