FG Köln, vom 11.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2045/01
VuV: disquotale Hinzurechnung von Einnahmen und Ausgaben
BFH, Beschluss vom 23.07.2004 - Aktenzeichen IX B 61/04
DRsp Nr. 2004/17218
VuV: disquotale Hinzurechnung von Einnahmen und Ausgaben
Nach ständiger BFH-Rspr. ist eine Vereinbarung von Miteigentümern über eine von den Eigentumsverhältnissen abweichende Zurechnung von Einnahmen und Ausgaben der Einkünfte aus VuV zulässig, wenn diese Vereinbarung ihren Grund im Gemeinschaftsverhältnis hat.