BFH - Urteil vom 15.02.2005
IX R 40/04
Normen:
EStG § 52 Abs. 21 S. 1 § 21 Abs. 2 S. 1 § 21a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1516
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 27.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 13/04

VuV; sog. Übergangslösung; DG-Ausbau

BFH, Urteil vom 15.02.2005 - Aktenzeichen IX R 40/04

DRsp Nr. 2005/10417

VuV; sog. Übergangslösung; DG-Ausbau

1. Die sog. große Übergangsregelung begünstigt nicht das Haus als solches, sondern nur die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene Wohnung im eigenen Haus.2. An der Nämlichkeit der begünstigten Wohnung fehlt es, wenn sich durch den Umbau ihre bauliche Struktur ändert.3. Wird im Rahmen eines DG-Ausbaus die bauliche Struktur der Wohnung nicht wesentlich verändert, ist die Fortführung der Nutzungswertbesteuerung zulässig.

Normenkette:

EStG § 52 Abs. 21 S. 1 § 21 Abs. 2 S. 1 § 21a ;

Gründe: