I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) vermietete sein für 657 229,34 DM errichtetes und in Höhe von 500 000 DM fremdfinanziertes Haus mit einer Wohnfläche von 104,90 qm ab 1995 unbefristet an seine Eltern zu einem Mietzins von 7 DM je qm (ortsübliche Marktmiete nach Angaben des Klägers: 12 bis 14 DM/qm). Der Kläger selbst bewohnte in den Streitjahren (1995 bis 1997) das Haus seiner Eltern, ohne ein Entgelt dafür zu entrichten. Er verpflichtete sich ihnen gegenüber, Sanierungsarbeiten an diesem Objekt vorzunehmen.
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