FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2 Alt. 2; EStG § 66 Abs. 1; AO § 165 Abs. 1; VO 574/72/EWG Art. 107 ;
Vorinstanzen:
FG München, vom 31.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2102/09
Währungsumrechnung im Zusammenhang mit der Gewährung von inländischen und ausländischen Familienleistungen; Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
BFH, Beschluss vom 11.03.2011 - Aktenzeichen III B 76/10
DRsp Nr. 2011/7314
Währungsumrechnung im Zusammenhang mit der Gewährung von inländischen und ausländischen Familienleistungen; Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
NV: Die Frage, ob bei der Anrechnung von Familienleistungen nach Schweizer Recht auf inländisches Kindergeld die Währungsumrechnung nach Art. 107 Abs. 6 VO (EWG) Nr. 574/72 vorzunehmen ist, der eine Umrechnung mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Wechselkurs vorsieht, betrifft ausgelaufenes Recht und hat keine grundsätzliche Bedeutung.
Normenkette:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2 Alt. 2; EStG § 66 Abs. 1; AO § 165 Abs. 1; VO 574/72/EWG Art. 107 ;
Gründe
I.
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