BFH vom 24.01.1992
III R 24/89
Fundstellen:
BStBl II 1992, 427
Vorinstanzen:
FG Münster,

Wärmerückgewinnanlage dient der Forschung

BFH, vom 24.01.1992 - Aktenzeichen III R 24/89

DRsp Nr. 1997/16394

Wärmerückgewinnanlage dient der Forschung

»Eine Wärmerückgewinnungsanlage dient auch dann ausschließlich der Forschung oder Entwicklung, wenn sie wegen des besonderen Forschungsziels derart in den Betrieb des Steuerpflichtigen integriert ist, daß dadurch - bei positivem Forschungsverlauf - auch schon während der Erprobungsphase zwangsläufig betriebliche Heizölkosten eingespart werden.«

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt eine Gießerei, in der sie Formgußteile herstellt. Die im Betrieb eingesetzten Elektro-Schmelzöfen werden durch einen Wasserkreislauf gekühlt, der seine Abwärme ursprünglich über Kühltürme in die Atmosphäre abgab. Im Wirtschaftsjahr 1977/1978 (Streitjahre) nahm die Klägerin eine nach einer mehrjährigen Planungsphase im Rahmen eines Forschungsprojektes errichtete Wärmerückgewinnungsanlage in Betrieb. Die im Kühlwasser enthaltene Abwärme wurde nicht mehr ausschließlich in die Atmosphäre abgegeben, sondern zur Beheizung des Verwaltungsgebäudes und verschiedener Betriebshallen genutzt. Insgesamt konnte der Heizölverbrauch der Klägerin durch die Anlage um rd. 70 v. H. reduziert werden. Das Vorhaben wurde vom Bundesministerium für Forschung und Technologie mit einem Zuschuß gefördert und von einem Forschungsinstitut betreut.