I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Inhaber eines Fleischerhandwerksbetriebs.
Für das Streitjahr 1992 beantragte er die Gewährung einer Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 1991 (InvZulG 1991) in Höhe von 8 v.H. u.a. für die Anschaffung einer Wärmerückgewinnungsanlage. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) lehnte dies ab.
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