FG Niedersachsen, vom 07.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 586/03
Wahl anderer LSt-Klasse
BFH, Beschluss vom 14.06.2007 - Aktenzeichen VI B 16/07
DRsp Nr. 2007/13031
Wahl anderer LSt-Klasse
Es bedarf keiner weiterer Klärung, dass eine Änderung der LSt-Klasse, die nach dem 30.11. des Kalenderjahres beantragt wird, für das die LSt-Karte gilt, weder zulässig ist, wenn sich die für die LSt-Klasse maßgebenden Verhältnisse im Laufe des betreffenden Kalenderjahres geändert haben, noch wenn beiderseits berufstätige Ehegatten eine von der bisherigen Eintragung abweichende LSt-Klasse wählen.