BFH - Beschluß vom 14.02.2000
VI B 181/99
Normen:
EStG § 26 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 842

Wahl der getrennten Veranlagung

BFH, Beschluß vom 14.02.2000 - Aktenzeichen VI B 181/99

DRsp Nr. 2000/3725

Wahl der getrennten Veranlagung

Das Veranlagungswahlrecht kann auch dann im Einspruchsverfahren zugunsten der getrennten Veranlagung neu ausgeübt werden, wenn der beantragende Ehegatte sich während des Scheidungsverfahrens dem anderen Ehegatten gegenüber mit einer Zusammenveranlagung einverstanden erklärt hatte.

Normenkette:

EStG § 26 Abs. 1 S. 1;

Gründe: