BFH, Beschluß vom 14.02.2000 - Aktenzeichen VI B 181/99
DRsp Nr. 2000/3725
Wahl der getrennten Veranlagung
Das Veranlagungswahlrecht kann auch dann im Einspruchsverfahren zugunsten der getrennten Veranlagung neu ausgeübt werden, wenn der beantragende Ehegatte sich während des Scheidungsverfahrens dem anderen Ehegatten gegenüber mit einer Zusammenveranlagung einverstanden erklärt hatte.