Wahlrecht bei Einsatzwechseltätigkeit von Arbeitnehmern
BFH, vom 10.03.1995 - Aktenzeichen VI R 5/90
DRsp Nr. 1997/8407
Wahlrecht bei Einsatzwechseltätigkeit von Arbeitnehmern
Hat ein Arbeitnehmer an einer auswärtigen wechselnden Einsatzstelle eine Unterkunft genommen, so kann er wählen, ob er die Aufwendungen für sämtliche Fahrten mit dem Kfz zwischen seiner Heimatwohnung und der Einsatzstelle (tatsächliche Fahrtkosten für die ersten drei Monate) oder die notwendigen Mehraufwendungen nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung (nur eine Familienheimfahrt pro Woche, Unterkunftskosten, Verpflegungsmehraufwendungen) als Werbungskosten geltend machen will.
Für die Praxis:
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