BFH vom 10.03.1995
VI R 5/90

Wahlrecht bei Einsatzwechseltätigkeit von Arbeitnehmern

BFH, vom 10.03.1995 - Aktenzeichen VI R 5/90

DRsp Nr. 1997/8407

Wahlrecht bei Einsatzwechseltätigkeit von Arbeitnehmern

Hat ein Arbeitnehmer an einer auswärtigen wechselnden Einsatzstelle eine Unterkunft genommen, so kann er wählen, ob er die Aufwendungen für sämtliche Fahrten mit dem Kfz zwischen seiner Heimatwohnung und der Einsatzstelle (tatsächliche Fahrtkosten für die ersten drei Monate) oder die notwendigen Mehraufwendungen nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung (nur eine Familienheimfahrt pro Woche, Unterkunftskosten, Verpflegungsmehraufwendungen) als Werbungskosten geltend machen will.

Für die Praxis: