Streitig ist zwischen den Beteiligten die Höhe des privaten Nutzungsanteils für einen geleasten betrieblichen Pkw Mercedes, für den der Kläger im Streitjahr ein Fahrtenbuch geführt hat.
Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einem Isoliertechnikbetrieb. Seinen Gewinn ermittelte er im Streitjahr nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG -. Die Veranlagung für das Streitjahr erfolgte erklärungsgemäß; der Einkommensteuerbescheid vom 7. Mai 2004 erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO -.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|