BFH - Beschluss vom 07.12.2006
IX B 50/06
Normen:
EStDV § 82b ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1135
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 02.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 5273/02

Wahlrechtsausübung nach § 82b EStDV

BFH, Beschluss vom 07.12.2006 - Aktenzeichen IX B 50/06

DRsp Nr. 2007/6500

Wahlrechtsausübung nach § 82b EStDV

Hat der Stpfl. sein Wahlrecht nach § 82b EStDV, größere Erhaltungsaufwendungen anteilig gleichmäßig zu verteilen, ausdrücklich oder konkludent ausgeübt und ist die betreffende Steuerfestsetzung bestandskräftig geworden, so ist er an die einmal getroffene Wahl auch in den Folgejahren gebunden.

Normenkette:

EStDV § 82b ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe sind nicht gegeben.