Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3-9 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 10. Juni 2021 –
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Wahl von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat.
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