FG München - Urteil vom 15.12.2014
7 K 2242/12
Normen:
EStG § 14 S. 1; EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 1 S. 3; EStG § 4a Abs. 2 Nr. 1 S. 1; EStG § 6 Abs. 3;

Waldgrundstück als forstwirtschaftlicher Betrieb Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung einer Waldfläche aufgrund Teilbetriebseigenschaft

FG München, Urteil vom 15.12.2014 - Aktenzeichen 7 K 2242/12

DRsp Nr. 2015/2239

Waldgrundstück als forstwirtschaftlicher Betrieb Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung einer Waldfläche aufgrund Teilbetriebseigenschaft

1. Bei einem forstwirtschaftlichen Betrieb, der sich schon seit mehreren Generationen im Familienbesitz befindet, ist bei der im Rahmen der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht vorzunehmenden Totalgewinnprognose auf die gesamte Umtriebszeit der Waldfläche (erste Aufforstung der Bestände bis zur Holzernte) abzustellen. Dass innerhalb dieser Zeitspanne Jahre liegen können, in denen nur geringfügige oder auch gar keine Bewirtschaftungsmaßnahmen stattfinden, ist für die Annahme eines forstwirtschaftlichen Betriebs genauso wenig entscheidend, wie die Tatsache, dass viele Jahre hindurch keine Ernteerträge anfallen. 2. Bei einem zusammenhängenden Forstareal mit einer Fläche von 4,3 ha, das mit einem 80- bis 100-jährigen Fichten- bzw. Kiefernbestand sowie mit einzelnen Buchen bestockt ist, bei dem extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen einschließlich Veräußerungen des abgeernteten Holzes stattgefunden haben und dessen Erschließung den ortsüblichen Verhältnissen entspricht, handelt es sich auch dann um einen forstwirtschaftlichen Betrieb, wenn sich der Steuerpflichtige dessen nicht bewusst ist, sondern von Privatvermögen ausgeht.