Streitig ist das Kindergeld für A (geboren 22.07.1989).
Die Klägerin erhielt für A zunächst laufend Kindergeld. Mit dem Formblatt "Antrag auf Kindergeld" sowie einem weiteren Schreiben jeweils vom 11.09.2008 beantragte die Klägerin die Weiterzahlung des Kindergeldes für A. Die Zahlung sollte ab Oktober 2008 nunmehr auf das Konto von A mit der Kontonummer xxx bei der Y-Bank (BLZ: zzz) überwiesen werden. Weiter führte die Klägerin in dem Schreiben aus, dass sie "... nur noch bis Ende Oktober in Deutschland" sei. Als Adresse gab die Klägerin sowohl in dem Formblatt als auch in dem Anschreiben die Sstr. 11 in T an.
Die Familienkasse überwies das Kindergeld in der Zeit von Oktober 2008 bis Mai 2009 an die angegebene Bankverbindung des Sohnes A.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|