Die Klägerin ist eine GmbH, . . . Die Klägerin war zunächst als Komplementärin der unter dem gegründeten A tätig, die als Vertriebsgesellschaft für Waren der B/USA (B) fungierte. Zum 01.07.1987 wurde die A auf die Klägerin umgewandelt.
Die Klägerin war in den Streitjahren (über eine in . . . ansässige Holding) alleinige bzw. beherrschende Gesellschafterin von Tochtergesellschaften in . . .; sie bilanziert nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (01.07. - 30.06.).
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