Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Klägerin im Streitjahr - 1996 - bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erhöhte Absetzungen gemäß § 7 Abs. 5 EStG beanspruchen kann.
Die Klägerin ist Unternehmerin. Sie erwarb mit notariellem Vertrag vom 1. September 1994 eine im August 1994 fertiggestellte Eigentumswohnung in ... zum Kaufpreis von 198.500 DM, die sie in der Folgezeit vermietete. In 1994 erzielte sie dabei Mieteinnahmen in Höhe von 1.783 DM.
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