Der Verlustabzug nach § 10aGewStG entfällt wegen fortan fehlender Unternehmeridentität auch dann, wenn der zunächst nur mittelbar an der Untergesellschaft beteiligte Gesellschafter durch das Ausscheiden der Oberpersonengesellschaft aus der Untergesellschaft unmittelbar beteiligt bleibt.
Normenkette:
GewStG § 10a;
Tatbestand
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