FG Niedersachsen - Urteil vom 25.03.2014
12 K 38/10
Normen:
EStG § 13a;

Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und Forstwirt

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.03.2014 - Aktenzeichen 12 K 38/10

DRsp Nr. 2014/11191

Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und Forstwirt

Grundsätzlich ist auch i.R. der Ermittlung der Einkünfte aus LuF der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich oder EÜR zu ermitteln. Unterlässt ein Stpfl. jahrelang pflichtwidrig die Abgabe von ESt-Erklärungen und damit die Angabe zu den von ihm erzielten Einkünften aus LuF, bedarf es für den Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) keiner diesbezüglich an ihn gerichteten Mitteilung des FA. In einem solchen Fall hat das FA die Möglichkeit einer Schätzung nach allgemeinen Grundsätzen ab dem Wj, für das die Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG bei rechtzeitiger und vollständiger Abgabe einer ESt-Erklärung ergangen wäre.

Normenkette:

EStG § 13a;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die nach einer Außenprüfung für die Streitjahre 1999 - 2007 ergangenen Steuerbescheide, die im Wesentlichen auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhen.