I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb ursprünglich den Handel mit Agrarprodukten. Im Jahre 1997 wandelte sich die Struktur des Unternehmens in einen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes. Mit ihrem Antrag auf Investitionszulage für das Kalenderjahr 1996 (Streitjahr) begehrte die Klägerin als Betrieb des Groß- und Einzelhandels die auf 10 v.H. erhöhte Investitionszulage nach § 5 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1996 aus einer (Gesamt-)Bemessungsgrundlage von 250 000 DM für die Anschaffung verschiedener Wirtschaftsgüter und für Anzahlungen in Höhe von 88 367 DM auf Anschaffungskosten für Ausrüstungsmaterial einer Trocknungsanlage.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|