FG Münster, vom 10.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 667/10
Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens wegen Übertragung von Geschäftsanteilen zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen
BFH, Urteil vom 26.02.2014 - Aktenzeichen II R 36/12
DRsp Nr. 2014/6635
Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens wegen Übertragung von Geschäftsanteilen zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen
1. Der nachträgliche Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen das Betriebsvermögen veräußert wurde und ob die Veräußerung freiwillig oder unfreiwillig erfolgte.2. Hat sich die Beteiligung des Gesellschafters einer Personengesellschaft durch einen nach § 13a Abs. 1 und 2ErbStG begünstigten Erwerb erhöht, können bei einer anschließenden Veräußerung von Gesellschaftsanteilen die Steuerbegünstigungen nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG nur insoweit entfallen, als der Gesellschafter nach der Veräußerung nicht mehr in Höhe des begünstigt erworbenen Gesellschaftsanteils beteiligt ist.