ArbG Potsdam, vom 21.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 571/20
Wegfall der Verfahrensgebühr bei teilweiser Klagerücknahme vor VerhandlungWegfall der Verfahrensgebühr bei teilweiser Klagerücknahme und späterem Vergleichsabschluss in der VerhandlungEntfallen der Gebühr nach Vorbemerkung 8 zum Teil 8 KV GKG
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.02.2022 - Aktenzeichen 26 Ta (Kost) 6230/21
DRsp Nr. 2022/3877
Wegfall der Verfahrensgebühr bei teilweiser Klagerücknahme vor VerhandlungWegfall der Verfahrensgebühr bei teilweiser Klagerücknahme und späterem Vergleichsabschluss in der VerhandlungEntfallen der Gebühr nach Vorbemerkung 8 zum Teil 8 KV GKG
1. Die Vorbemerkung 8 zu Teil 8 KV GKG ist bei verständiger Auslegung so zu verstehen, dass bereits nach ihrem Wortlaut die Voraussetzungen für den Wegfall der Gebühr gerade auch bei der Standardkonstellation arbeitsgerichtlicher Verfahren - der der vorliegende Fall entspricht - erfüllt sein sollen, in denen nach teilweiser Klagerücknahme vor streitiger Verhandlung im Termin ein Vergleich über den verbliebenen Streitgegenstand geschlossen wird.
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