Die Beteiligten streiten um Vermietungsverluste aus den Wohnungen im Objekt W-str. … in F. Streitjahre sind 2006 und 2007.
Das Haus W-str. … in F wurde ca. 1900 errichtet. Die Kläger erwarben es 1989 und veräußerten es 2010. Die Anschaffungskosten finanzierten sie vollumfänglich fremd. Insbesondere aus den Schuldzinsen resultierten negative Einkünfte, die sich in den Jahren 1996 bis 2005 auf rund 300.000 EUR beliefen.
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