FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.10.2022
15 K 15117/21
Normen:
EStG § 95 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Wegzug in die Schweiz als ein Sonderfall einer schädlichen Verwendung geförderten Altersvorsorgevermögens i.R.d. Rückforderung von Altersvorsorgevergünstigungen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2022 - Aktenzeichen 15 K 15117/21

DRsp Nr. 2023/13064

Wegzug in die Schweiz als ein Sonderfall einer schädlichen Verwendung geförderten Altersvorsorgevermögens i.R.d. Rückforderung von Altersvorsorgevergünstigungen

Tenor

Der (Rückzahlungs-)Bescheid vom 16. August 2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. November 2021 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 95 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen die auf der Grundlage von § 94 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG - bestimmte Rückforderung von Altersvorsorgevergünstigungen: ihr Umzug in die Schweiz dürfe es in altersvorsorgerechtlicher Beziehung auch nicht im Lichte von § 95 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nach sich ziehen können, dass ihr eine nicht wohnungswirtschaftlichen Zwecken dienende Verwendung ihres Altersvorsorgevermögens vorzuhalten sein sollte.