Befremdend ist es schon, daß nach der BFH-Rechtsprechung die Aufwendungen für die schwarze Hose eines Kellners oder eines Geistlichen (vgl. BStBl II 1979, 519 und BFH/NV 1990, 288) abziehbar sind, nicht jedoch Aufwendungen für die weiße Hose eines Arztes oder eines Masseurs.
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