BFH vom 16.08.1994
I B 5/94

Weiße Kleidung eines Masseurs keine Berufskleidung

BFH, vom 16.08.1994 - Aktenzeichen I B 5/94

DRsp Nr. 1997/8494

Weiße Kleidung eines Masseurs keine Berufskleidung

Da die weiße Bekleidung eines Masseurs auch außerhalb der Berufsausübung als bürgerliche Kleidung getragen werden kann, sind die hierfür getragenen Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehbar.

Für die Praxis:

Befremdend ist es schon, daß nach der BFH-Rechtsprechung die Aufwendungen für die schwarze Hose eines Kellners oder eines Geistlichen (vgl. BStBl II 1979, 519 und BFH/NV 1990, 288) abziehbar sind, nicht jedoch Aufwendungen für die weiße Hose eines Arztes oder eines Masseurs.