Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 01.04.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht die Weitergewährung von Halbwaisenrente nach der Mutter des Klägers (nachfolgend: Versicherte).
Der am 00.00.1992 geborene Kläger ist der Sohn der 1957 geborenen und am 00.00.2008 verstorbenen Versicherten.
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