I.
Der Kläger und Antragsteller (Kläger) erhob am 20. Dezember 2007 Klage wegen Erlass von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen und beantragte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH). Das Finanzgericht (FG) lehnte diese mit Beschluss vom 23. Juli 2009 mangels hinreichender Erfolgsaussichten ab.
Für ein Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung der PKH beantragt der Kläger PKH.
II.
Der Antrag auf Gewährung von PKH wird abgelehnt.
1.
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