I.
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die von der Antragstellerin an ihre Stromlieferanten - allesamt Windparkbetreiber - in den Streitjahren 2013 bis 2015 weitergereichten Marktprämien nach §
Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Im Streitzeitraum waren an ihr die EM GmbH & Co KG, die ET GmbH & Co KG und die EH GmbH & Co KG zu je einem Drittel am Gesellschaftskapital beteiligt. Zweck der Antragstellerin ist es, die erzeugte elektrische Energie an dem einheitlich vom Netzbetreiber vorgegebenen Einspeisepunkt einzuspeisen und die dafür erhaltene Vergütung erzeugergerecht abzurechnen.
1. 2. 3. a) b)
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