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2000
Sonstige
OLG
OLG Karlsruhe
OLG Karlsruhe - Urteil vom 27.01.2000
4 U 122/99
Normen:
ZPO
§
543
Abs.
1
;
UWG
§
13
Abs.
2
Nr.
2
§
1
;
StBerG
§
4
Nr.
5
§
8
Abs.
1
S. 1 §
57 a
;
BOStB § 10 ;
BGB
§
291
S. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2001, 80
Werbeverbot für Immobilienmakler - geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
OLG Karlsruhe,
Urteil
vom 27.01.2000
- Aktenzeichen 4 U 122/99
DRsp Nr. 2001/9498
Werbeverbot für Immobilienmakler - geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
»Zum Verbot der Werbung von Immobilienmarklern für die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen (§§
4
Nr.
5
, 8 Abs.
1
S. 1
StBerG
).«
Normenkette:
ZPO
§
543
Abs.
1
;
UWG
§
13
Abs.
2
Nr.
2
§
1
;
StBerG
§
4
Nr.
5
§
8
Abs.
1
S. 1 §
57 a
;
BOStB § 10 ;
BGB
§
291
S. 1 ;
Entscheidungsgründe:
Die Berufung der Klägerin ist zulässig und auch sachlich begründet.
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