Die Klägerin ist die Berufskammer der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Bezirk der Oberfinanzdirektion ....
Der Beklagte, der kein Steuerberater ist, führt als selbständiger Unternehmer buchhalterische Arbeiten für Dritte aus. Er ist seit dem 01.07.2004 mit folgenden Tätigkeiten im Gewerberegister der Stadt K... eingetragen: "kaufmännische Dienstleistungen, Finanz- und Buchungsservice" (Bl 56 d. A.).
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