FG Hessen - Urteil vom 11.03.2019
9 K 593/18
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1;

Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit bei im Zusammenhang mit Geldwechsel erlittenen Vermögensschaden

FG Hessen, Urteil vom 11.03.2019 - Aktenzeichen 9 K 593/18

DRsp Nr. 2022/15321

Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit bei im Zusammenhang mit Geldwechsel erlittenen Vermögensschaden

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2016 vom 19.04.2018 wird insoweit geändert, als unter Berücksichtigung weiterer Werbungskosten in Höhe von 250.000,00 EUR bei den Einkünften des Klägers zu 1 aus nichtselbständiger Arbeit die Einkommensteuer der zusammenveranlagten Kläger auf 0 EUR festgesetzt wird.

Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein vom Kläger zu 1 im Zusammenhang mit einem Geldwechsel erlittener Vermögensschaden in Höhe von 250.000,00 EUR als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit anzuerkennen ist.