FG Baden-Württemberg - Urteil vom 03.03.2006 10 K 62/05
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ; LStR 2002 R 40 Abs. 2 S. 2 (i. V. m. Anhang 39), R 43 Abs. 9 S. 4, H 40;
Fundstellen:
EFG 2006, 880
Werbungskosten; Auslandspauschale
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2006 - Aktenzeichen 10 K 62/05
DRsp Nr. 2006/11544
Werbungskosten; Auslandspauschale
Der nach der Lohnsteuerrichtlinie maßgebende Pauschbetrag für Übernachtungen im Ausland ist nicht anzusetzen, wenn dieser nach dem Vortrag des Steuerpflichtigen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde. Das Finanzamt ist in diesem Fall berechtigt, einen Nachweis über die durch den Auslandsaufenthalt tatsächlich angefallenen Kosten zu verlangen. Wird dieser nicht erbracht, können die Aufwendungen auf der Grundalge der vom Arbeitgeber steuerfrei gewährten erstattungsfähigen Beträge geschätzt werden.
Normenkette:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ; LStR 2002 R 40 Abs. 2 S. 2 (i. V. m. Anhang 39), R 43 Abs. 9 S. 4, H 40;
Tatbestand:
Der Kläger begehrt für das Streitjahr 2002 die Anerkennung weiterer Werbungskosten.
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