EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 § 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 4, Abs. 3 ;
Fundstellen:
AuA 10/2003, 36
AuA 2003, 36
BB 2003, 1316
BFHE 202, 299
BStBl II 2003, 749
DB 2003, 1362
DStR 2003, 973
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 24.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen III 352/98
Werbungskosten bei Berufsausbildung
BFH, Urteil vom 29.04.2003 - Aktenzeichen VI R 86/99
DRsp Nr. 2003/8327
Werbungskosten bei Berufsausbildung
»Die Höhe von vorab entstandenen Erwerbsaufwendungen wegen einer über einen längeren Zeitraum auf einen Abschluss zielenden erstmaligen, anderen oder qualifizierteren Berufsausbildung ist unabhängig davon zu ermitteln, ob daneben einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird.«
Normenkette:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 § 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 4, Abs. 3 ;
Gründe:
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