I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war einer der beiden Gesellschafter einer GbR. Die Gesellschafter veräußerten im Jahr 1994 gemeinsam mehrere Grundstücke der Gesellschaft an einen Käufer. Hierbei erzielten sie einen nichtsteuerbaren Veräußerungserlös. In dem Kaufvertrag verpflichteten sie sich, dem Käufer als Mietsicherheit für den Zeitraum von vier Jahren eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen.
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