BFH vom 01.07.1994
VI R 50/93

Werbungskosten bei Wirtschaftsjunioren

BFH, vom 01.07.1994 - Aktenzeichen VI R 50/93

DRsp Nr. 1997/8517

Werbungskosten bei Wirtschaftsjunioren

Aufwendungen, die ein leitender Angestellter im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den Verband "Wirtschaftsjunioren Deutschland" tätigt, sind nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar.

Für die Praxis:

Für die Versagung des Werbungskostenabzugs war entscheidend, daß der Verband schon nach seiner Satzung nicht ausschließlich berufsspezifische Interessen der leitenden Angestellten vertritt.