Streitig ist, ob der Kläger im Streitjahr 2001 für einen Sammeltransport von dem Betriebssitz seines Arbeitgebers zu wechselnden Einsatzstellen die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen kann.
Die Kläger sind im Streitjahr 2001 zusammen veranlagte Ehegatten. Der Kläger arbeitete als Bauhandwerker auf wechselnden Baustellen, seine Ehefrau als Verkäuferin.
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