Streitig ist die steuerliche Behandlung des Verlustes einer an den Arbeitgeber geleisteten Zahlung von 15.000 EUR nach dessen Insolvenz.
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2005 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger war im Streitjahr angestellter Geschäftsführer der Firma G. GmbH, S.. Die GmbH betrieb ein Handelsgewerbe. Gegenstand des Unternehmens war die Herstellung und der Vertrieb von Büromöbeln.
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