FG Niedersachsen - Urteil vom 23.02.2011
9 K 45/08
Normen:
EStG § 9;
Fundstellen:
DStRE 2012, 729

Werbungskosten für den Verlust einer an den Arbeitgeber geleisteten stillen Einlage; Stille Beteiligung; Verlust

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen 9 K 45/08

DRsp Nr. 2011/11338

Werbungskosten für den Verlust einer an den Arbeitgeber geleisteten stillen Einlage; Stille Beteiligung; Verlust

1. Der Verlust der im Rahmen einer stillen Beteiligung an den ArbG geleisteten Einlage kann zum WK-Abzug bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit führen. 2. Das setzt voraus, dass besondere Umstände gegeben sind, die den Schluss rechtfertigen, dass die Gründe für den unfreiwilligen Verlust in der Berufs- bzw. Erwerbssphäre liegen. 3. Der Verlust einer stillen Einlage unterliegt jedenfalls dann dem WK-Abzug, wenn ein Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis bestand und es dem Stpfl. nicht auf die Nutzung der Beteiligung als Kapitalertragsquelle ankam.

Normenkette:

EStG § 9;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Behandlung des Verlustes einer an den Arbeitgeber geleisteten Zahlung von 15.000 EUR nach dessen Insolvenz.

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2005 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger war im Streitjahr angestellter Geschäftsführer der Firma G. GmbH, S.. Die GmbH betrieb ein Handelsgewerbe. Gegenstand des Unternehmens war die Herstellung und der Vertrieb von Büromöbeln.