Die Beteiligten streiten darum, inwieweit Aufwendungen des Klägers im Streitjahr 2000 als Kosten für einen beruflich bedingten Sprachkurs und damit als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|