FG Niedersachsen - Urteil vom 19.04.2000
4 K 186/94
Normen:
EStG § 3c;
Fundstellen:
EFG 2000, 1175

Werbungskosten, steuerfreie Aufwandsentschädigung im Beitrittsgebiet

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2000 - Aktenzeichen 4 K 186/94

DRsp Nr. 2000/7781

Werbungskosten, steuerfreie Aufwandsentschädigung im Beitrittsgebiet

1. Werbungskostenabzug von beruflich veranlassten Aufwendungen ist gem. § 3 c EStG ausgeschlossen, sofern diese mit steuerfreien Einnahmen im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. 2. Der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang besteht bei steuerfreien Aufwandsentschädigungen im Beitrittsgebiet darin, dass diese dem Ausgleich der durch die dienstlich begründeten Aufenthalte im Beitrittsgebiet verursachten besonderen Aufwendungen dienen sollen und diese ausnahmslos durch Tätigkeiten im Beitrittsgebiet veranlasst sind.

Normenkette:

EStG § 3c;

Tatbestand

Die Klägerin war bis zum 31.05.1991 im öffentlichen Dienst in beschäftigt. Vom 01.06. bis zum 30.11.1991 war sie nach abgeordnet. Vom 01.12.1991 an war sie nach dahin versetzt worden. Der Klägerin ist gemäß § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz - EStG - nach der Richtlinie des Bundesinnenministeriums vom 17.04.1991 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 1.700,00 DM steuerfrei gemäß § 3 Nr. 12 gewährt worden. Auf die Anlage 1 zum Schreiben des Bundesministers des Innern vom 17. April 1991 D 2 4 - 221 170/36 (Bl. 13 ff der Einkommensteuerakte 1991) wird Bezug genommen.