Die Beteiligten streiten um die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Bezug der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).
Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2004 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der im Jahre 1970 geborene Kläger ist von Beruf Steuerberater. Er erzielte im Streitjahr aus der freiberuflich ausgeübten Steuerberatung einen Verlust in Höhe von 607,39 EURO. Ferner erzielte er als bei einer Steuerberatungsgesellschaft angestellter Steuerberater Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Bruttoarbeitslohn: 79.421, - EURO). Die Klägerin erzielte als Hausfrau keine Einkünfte.
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