FG Hamburg - Urteil vom 14.03.2002
VI 147/00
Normen:
EStG § 12 ; EStG § 4 ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 6 ;

Werbungskostenabzug bei einem Lehrer für Arbeitsmittel u.a.

FG Hamburg, Urteil vom 14.03.2002 - Aktenzeichen VI 147/00

DRsp Nr. 2002/12121

Werbungskostenabzug bei einem Lehrer für Arbeitsmittel u.a.

Zum Werbungskostenabzug für Arbeitsmittel eines Lehrers (u.a. PC- Zubehör und PC-Literatur).

Normenkette:

EStG § 12 ; EStG § 4 ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 6 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung diverser Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie weiterer Betriebsausgaben bei seiner selbständigen Tätigkeit.