FG Schleswig-Holstein, vom 07.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 9/01
Werbungskostenabzug: Finanzierungskosten des GmbH-Gesellschafters nach Vollbeendigung der GmbH
BFH, Beschluss vom 18.05.2005 - Aktenzeichen VIII B 141/04
DRsp Nr. 2005/11483
Werbungskostenabzug: Finanzierungskosten des GmbH-Gesellschafters nach Vollbeendigung der GmbH
Es ist höchstrichterlich geklärt, dass Zinsen, die der Gesellschafter einer GmbH für ein Darlehen zur Refinanzierung von Bürgschaftszahlungen geleistet hat, nach Vollbeendigung der GmbH nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden können.