BFH, Urteil vom 16.01.1998 - Aktenzeichen VI R 46/87
DRsp Nr. 1998/8968
Werbungskostenabzug für Auslandsprachkurs
Aufwendungen für einen mit einem Sprachkurs verbundenen Auslandsaufenthalt sind nicht schon deshalb als Werbungskosten abziehbar, weil der Arbeitnehmer die Fremdsprache für seine Berufsausbildung benötigt.
Gründe:
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