Streitig ist, ob die Aufwendungen zum Erwerb eines Busführerscheins als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind oder als Aus- oder Weiterbildungskosten im Rahmen der Sonderausgaben. Die Höhe der entstandenen Aufwendungen ist zwischen den Beteiligten nicht streitig.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|