Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 03.12.2019 - 1 K 494/18 E aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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